Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerguthabens vom
Abtretungsempfänger
Unwirksamkeit der Abtretung
Unwirksamkeit der ursprünglichen Umsatzsteuer-Voranmeldung infolge
Berichtigung
Rückforderung eines abgetretenen
Vorsteuerguthabens
Leitsatz
1. Die Unwirksamkeit der Abtretung
führt dazu, dass das Finanzamt an den vermeintlichen Zessionar ohne
rechtlichen Grund gezahlt hat.
2. Eine Abtretung ist unwirksam, wenn
in dem vorgeschriebenen amtlichen Vordruck der Abtretungsgrund noch nicht
einmal schlagwortartig bezeichnet ist.
3. Mit Einreichung einer
berichtigten, nicht zustimmungsbedürftigen Umsatzsteuer-Voranmeldung wird
die ursprüngliche Voranmeldung unwirksam. Damit entfällt gleichzeitig
der rechtliche Grund für die Auszahlung des ursprünglich angemeldeten
Vorsteuerüberhangs.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1574 Nr. 20 AAAAB-54239
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