Aufwendungen für Vollkaskoversicherung keine Werbungskosten
Leitsatz
1. Die Aufwendungen für eine
Fahrzeug-Vollkaskoversicherung sind auch dann keine neben der
Kilometer-Pauschale für Dienstreisen berücksichtigungsfähigen
außergewöhnlichen Aufwendungen, wenn ein Arbeitnehmer steuerfreie
Erstattungen seines Arbeitgebers i. H. d. Kilometer-Pauschale erhält.
2. Im Falle eines nur teilweise
beruflich genutzten privaten PKW fallen die Aufwendungen für eine
Fahrzeugvollversicherung unter das Abzugs- und Aufteilungsverbot. Dies gilt
auch dann, wenn der Abschluss der Versicherung Voraussetzung für die
Kilometergeld-Erstattung durch den Arbeitgeber ist.
Fundstelle(n): MAAAB-54235
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