Zur Nachversteuerung von in Österreich erzielten positiven
Betriebsstätteneinkünften
Leitsatz
Eine Hinzurechnung von Verlusten aus
einer österreichischen Betriebsstätte, die in vorangegangenen
Veranlagungszeiträumen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
in Deutschland berücksichtigt worden sind, hat für den
Veranlagungszeitraum 1994 nach § 2a Abs. 3 Satz 3 EStG zu unterbleiben, da
nach den Vorschriften des ausländischen Staates ein Abzug von Verlusten in
anderen Jahren als dem Verlustjahr allgemein nicht beansprucht werden konnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IStR 2005 S. 571 Nr. 16 OAAAB-54230
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