Keine Erstattung von einbehaltenen Zinsabschlägen und
Solidaritätszuschlag, wenn nicht geklärt ist, ob der Steuerpflichtige
im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat
Leitsatz
Ist bei einer mit internationalem
Haftbefehl gesuchten Person, deren steuerliche Interessen durch einen
Abwesenheitspfleger wahrgenommen werden, nicht geklärt, ob die Person im
Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, so
entspricht es der Sicherungsfunktion des § 43 EStG, in diesen
Zweifelsfällen den Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAB-54227
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