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BBV 6/2005 S. 8

Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren für Grundsteuerzwecke

Da sich die Frage der Verfassungswidrigkeit von Wertverzerrungen innerhalb der Einheitsbewertung des Grundvermögens nur noch unter dem Gesichtspunkt der Grundsteuerbelastung stellt und die im Ertragswertverfahren festgestellten Einheitswerte regelmäßig erheblich unter dem gemeinen Wert liegen, führt das Absehen von einer neuen Hauptfeststellung nach dem noch nicht zu einem Verstoß dieser Einheitswerte gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Wertverzerrungen bei der Bemessungsgrundlage sind bei der Grundsteuer wegen der geringeren steuerlichen Belastungswirkung verfassungsrechtlich in höherem Ausmaß hinnehmbar als bei der Vermögensteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer.