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Geänderte US-Wegzugsbesteuerung auswandernder Staatsbürger und langfristig Ansässiger
Unter den bis zum geltenden Regeln der US-Wegzugsbesteuerung wurde bei Auswanderung von US-Staatsbürgern oder langfristig in den USA ansässigen Ausländern unter subjektiven Grundsätzen bei Überschreitung zweier alljährlich angepasster Schwellenbeträge der durchschnittlichen Netto-Einkommensteuerschuld in den unmittelbar vorangegangenen fünf Jahren und des Reinvermögens am Auswanderungsdatum, Steuervermeidung als einer der Hauptzwecke des Wegzugs unterstellt und die betreffende Person dem Alternativen Steuersystem zugeordnet. Eine hierzu berechtigte Person konnte durch einen vollständig und guten Glaubens eingereichten Antrag eines Auskunftsverfahrens (ruling request) zumindest beim IRS ein zeitweiliges Ruhen der Konsequenzen des Alternativen Steuersystems erreichen und unter Umständen sogar eine vollständige Freistellung.
Durch den American Jobs Creation Act of 2004 wurde die bisherige US-Wegzugsbesteuerung erheblich geändert. Bei Auswanderungen nach dem erfolgt die Zuordnung zum Alternativen Steuersystem nunmehr unter objektiven Grundsätzen und das vorherige Auskunftsverfahren wurde abgeschafft.
I. Auswanderung vor dem
1. Auswanderungsbegriff
Der...