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Steuerpflicht mittelbarer Anteilsvereinigung kein Verstoß gegen EU-Recht
Die Steuerpflicht wegen mittelbarer Anteilsvereinigung verstößt nicht gegen die Richtlinie 69/335/EWG, weil die Anteilsübertragung kein Vorgang i. S. von Art. 4 RL 69/335/EWG ist. Es handelt sich weder um eine Gründung noch um eine Umwandlung, eine Einlage oder ein Darlehen.