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Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung bei Mitunternehmern
Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann nicht gewährt werden, wenn eine grundstücksverwaltende Personengesellschaft ein Grundstück an eine gewerblich tätige Personengesellschaft verpachtet, an der ein zu 5 v. H. an der Verpachtungsgesellschaft beteiligter Gesellschafter als Mitunternehmer beteiligt ist.S. 8