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Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei Krankenhäusern
Krankenhäuser können nur mit ihren ärztlichen oder pflegerischen Leistungen einen Zweckbetrieb begründen. Üben sie darüber hinaus auch andere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist gesondert zu prüfen, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein weiterer Zweckbetrieb vorliegt. Die OFD Düsseldorf geht auf die steuerliche Beurteilung zusätzlicher Leistungen ein.