Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung
Die Annahme, die Vermietung sei objektiv geeignet, einen Totalüberschuss zu erzielen, setzt voraus, dass die (voraussichtlichen) Mieteinnahmen höher sind als die (voraussichtlichen) Werbungskosten mit Ausnahme der AfA und der Aufwendungen für die Fremdfinanzierung. Denn nur in diesem Fall besteht die – zumindest theoretische – Möglichkeit, dass die nach Wegfall der AfA und der Fremdfinanzierungsaufwendungen entstehenden Überschüsse die zuvor entstandenen Werbungskostenüberschüsse übersteigen.