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FG Hamburg 02.03.2005 VI 254/03, NWB direkt 23/2005 S. 3

Berufliche Veranlassung eines Sprachkurses

Der Nachweis der beruflichen Veranlassung eines Französisch-Sprachkurses kann nicht durch die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung geführt werden, wonach die englische Sprache benötigt wird.S. 4

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