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Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum durch unzutreffende Belehrung
Die Verursachung eines Rechtsirrtums durch die Behörde aufgrund falscher Belehrung gegenüber dem Steuerpflichtigen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung begründen. Dabei muss das die Wiedereinsetzung begründende Hindernis für die Fristversäumnis ursächlich gewesen sein.