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FG Saarland 12.04.2005 1 K 265/01, NWB direkt 23/2005 S. 3

Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum durch unzutreffende Belehrung

Die Verursachung eines Rechtsirrtums durch die Behörde aufgrund falscher Belehrung gegenüber dem Steuerpflichtigen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung begründen. Dabei muss das die Wiedereinsetzung begründende Hindernis für die Fristversäumnis ursächlich gewesen sein.