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Einkommensteuer | Kindergeld bei gleichwertiger Aufnahme eines Kindes in den Haushalt mehrerer Berechtigter
Ein Kind getrennt lebender Eltern ist in den Haushalt beider Elternteile aufgenommen, wenn es sich bei beiden in annähernd gleichem zeitlichen Umfang aufhält. In diesem Fall ist das Kindergeld demjenigen zu zahlen, den die Eltern untereinander bestimmt haben. Auch eine vor der Trennung getroffene Bestimmung des Berechtigten bleibt wirksam, bis sie von einem Berechtigten widerrufen wird. Dies hat der NWB BAAAB-53715 entschieden. – Anmerkung: Nach der Auffassung der Familienkasse waren die Kinder „heimatlos”, denn sie sollten weder (des Nachts) im Haushalt des Vaters, noch (tagsüber) im Haushalt der betreuenden Mutter aufgenommen sein. Dass dies und die Anwendung des § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG nicht richtig sein kann, hätte der Behörde auch ohne die Entscheidung der Steuergerichte einleuc...