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Einkommensteuer | Rentenbezugsmitteilung – Vordruck nach § 22a Abs. 1 Satz 4 EStG
Rentenbezugsmitteilungen sind der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf amtlich vorgeschriebenen automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder durch Datenfernübertragung zu übersenden. Wenn dies für den Mitteilungspflichtigen eine unbillige Härte mit sich bringen würde, kann die zentrale Stelle auf Antrag eine Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zulassen (§ 22a Abs. 1 Satz 4 EStG). Mit Schreiben v. - IV C 3 - S 2000 - 92/05 NWB SAAAB-53744 hat das BMF das Vordruckmuster bekannt gemacht.