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Abgabenordnung | Erlass festgesetzter Zinsen nach § 233a AO
Im Rahmen der Frage, ob ein Erlass von gemäß § 233a AO festgesetzten Nachzahlungszinsen geboten ist, ist nicht die Liquidität des Steuerpflichtigen aufgrund seines vorschriftswidrigen Verhaltens mit der fiktiven Liquidität zu vergleichen, die er besessen hätte, wenn er sich vorschriftsgemäß verhalten hätte. § 233a AO sieht nicht die Berücksichtigung eines fiktiven Sachverhalts vor ( NWB EAAAB-52995, n. v.).