Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der Zweimonatsfrist
Gesetze: FGO § 116 Abs. 3
Instanzenzug:
Gründe
Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer hat die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde versäumt. Gemäß § 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist die Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen. Diese Zweimonatsfrist beginnt auch dann mit der vorliegend am erfolgten Zustellung des angefochtenen Urteils zu laufen, wenn —wie im Streitfall— das Urteil verkündet worden ist (, BFH/NV 2004, 1664). Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde weder innerhalb der Beschwerdefrist noch bis zum Ablauf der auf den verlängerten Begründungsfrist begründet.
Fundstelle(n):
YAAAB-53904