Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs i.S. von § 23 Abs. 4
GrEStG bei Verschmelzung zweier GmbH`s
Antrag auf Aussetzung der
Vollziehung (Grunderwerbsteuer)
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG steuerbare Verschmelzung von zwei
Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht schon bei Abschluss des
Verschmelzungsvertrags, sondern erst mit Eintragung der Verschmelzung in das
Handelsregister i.S. des § 23 Abs. 4 GrEStG verwirklicht wird (hier:
Anwendung des „neuen” GrEStG bei Abschluss des
Verschmelzungsvertrags am und Handelsregistereintragung erst im Jahr
1997).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1552 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2005 S. 2612 RAAAB-53834
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