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Verbindliche Bestellung von Wirtschaftsgütern zur Bildung einer Ansparrücklage
Die Bildung der Ansparrücklage für die Anschaffung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Rahmen einer Betriebserweiterung erfordert die verbindliche Bestellung der Wirtschaftsgüter am Bilanzstichtag (). ▶ Anmerkung von RiFG Bernd Rätke, Berlin: Der BFH bestätigt in seinem Urteil seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Bildung der Ansparrücklage für noch anzuschaffende wesentliche Betriebsgrundlagen sowohl im Fall der Neugründung des Betriebs als auch im Fall der wesentlichen Erweiterung eines bereits bestehenden Betriebs (§ 269 HGB) die verbindliche Bestellung der Wirtschaftsgüter am Bilanzstichtag erfordert (so bereits die , BStBl 2004 II S. 182; vom - X R 51/00, BStBl 2004 II S. 184). Der BFH stellt weiterhin klar, dass zu einer wesentlichen Betriebserweite...