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Kündigungsschutzgesetz | Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl
Auch Wahlinitiatoren, die nach § 15 Abs. 3a KSchG Sonderkündigungsschutz genießen, kann im Fall der Betriebsstilllegung unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 4 KSchG ordentlich gekündigt werden. Die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG in § 15 Abs. 4 KSchG steht dem nicht im Wege; sie beruht auf einem Redaktionsversehen (; a. A. Löwisch/Spinner, KSchG, 9. Aufl. 2004, § 15 Rn. 61).