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Gewerbesteuer | Behandlung des so genannten Treuhandmodells
In der Fachliteratur wird das so genannte Treuhandmodell als Gestaltungsalternative zur klassischen Organschaft beschrieben, da es eine ertragsteuerliche Konsolidierung innerhalb von Unternehmensgruppen ermögliche, ohne dass die einschränkenden Regelungen zur körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft zu beachten seien. Die NWB UAAAB-53606 zur gewerbesteuerlichen Behandlung des so genannten Treuhandmodells Stellung genommen.