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Einkommensteuer | Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten zu § 22 EStG?
Unter dem Aktenzeichen X R 11/05 (Vorinstanz: ) ist beim BFH ein Verfahren zur Frage anhängig, ob Rentenbeiträge aufgrund der geänderten Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben sondern als Werbungskosten (zu Einkünften nach § 22 EStG) zu beurteilen sind, und ob diese geänderte rechtliche Beurteilung auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist (unechte Rückwirkung des Alterseinkünftegesetzes). Ferner ist zu klären, ob hilfsweise der ungekürzte Sonderausgaben-Vorwegabzug gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu gewähren ist, weil die Pflichtbeiträge des Klägers an das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer als Beiträge an eine gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind und damit die einschränkenden Regelungen des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht zutreffen. – An...