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Abgabenordnung | Gemeinnützigkeitsrecht – Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
Ein Verein ist nicht gemeinnützig, wenn er den Kreis der Mitglieder durch hohe Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge klein hält. Im Anwendungserlass zur AO, Nr. 1.1 zu § 52, ist dazu geregelt, dass Aufnahmegebühren unschädlich für die Gemeinnützigkeit sind, wenn sie für die im Jahr aufgenommenen Mitglieder im Durchschnitt 1 534 € nicht übersteigen. Der NWB SAAAA-71729 entschieden, dass Aufwendungen für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einer KG mit Ausnahme des Agios nicht als zusätzliche Aufnahmegebühren zu behandeln sind, weil insoweit nur eine Vermögensumschichtung vorliegt. Nach dem ist allgemein nach den Rechtsgrundsätzen dieses Urteils zur Selbstlosigkeit zu verfahren. Die entgegenstehenden Verwaltungsanweisungen ...