Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen
Betriebes
Leitsatz
Bei Fortführung eines verpachteten landwirtschaftlichen
Betriebes werden die verpachteten Grundstücke erst mit der
ausdrücklichen Betriebsaufgabeerklärung in das Privatvermögen
überführt.
Die parzellenweise Verpachtung der zuvor selbst bewirtschafteten
Flächen führt auch dann nicht zur Zwangsbetriebsaufgabe, wenn die zu
diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungserlasse diese Rechtsfolge vorsahen.
Die Umgestaltung und Vermietung von Wirtschaftsgebäuden
für gewerbliche Lagerzwecke lässt die Möglichkeit der
Betriebsfortführung regelmäßig nicht entfallen.
Ansprüche aufgrund von Übergangserlassen der
Finanzverwaltung können nur in einem gesonderten Billigkeitsverfahren
geltend gemacht werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 947 Nr. 12 RAAAB-53591
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