OFD Münster

Erteilung von verbindlichen Auskünften bei Medienfonds

Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 15/2005

Nach dem Ergebnis der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder können verbindliche Auskünfte bei Medienfonds nicht erteilt werden, weil auch bei Fonds mit garantierten Mindesterträgen und prospektierten Totalüberschüssen die Erzielung eines Steuervorteils zumindest in der Anfangsphase durch die Zuweisung von Verlusten im Vordergrund steht (Tz. 2.5 des , BStBl 2003 I S. 742).

Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich die verbindliche Auskunft auf Fragen bezieht, die im Medienerlass (, BStBl 2001 I S. 175, geändert durch , BStBl 2003 I S. 406) unmittelbar angesprochen sind oder ob sie weitere Rechtsfragen bei Medienfonds betrifft.

OFD Münster v.

Fundstelle(n):
TAAAB-53372