Eine Umqualifizierung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste kommt im Fall des Strukturwandels eines vermögensverwaltenden
hin zu einem gewerblichen Unternehmen nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 870 Nr. 15 QAAAB-53240
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