Eine Umqualifizierung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste kommt im Fall des Strukturwandels eines vermögensverwaltenden
hin zu einem gewerblichen Unternehmen nicht in Betracht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 870 Nr. 15 QAAAB-53240
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