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BFH 01.03.2005 VIII R 92/03, NWB direkt 21/2005 S. 5

Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf 10 v. H. verfassungsgemäß

Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25 v. H. auf 10 v. H. in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven ist jedenfalls dann verfassungsgemäß, wenn die Veräußerung erst nach dem vorgenommen worden ist.