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BFH 15.12.2004 I R 6/04, NWB direkt 21/2005 S. 8

Verzicht auf Teilnahme an Kapitalerhöhung: verdeckte Gewinnausschüttung

Ist eine GmbH neben ihren Gesellschaftern an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt und nimmt sie an einer Kapitalerhö-S. 9hung bei jener Gesellschaft nicht teil, kann dieses Verhalten nur dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn die GmbH für ihr Recht zum Bezug neuer Anteile ein Entgelt hätte erzielen können.