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Personengesellschaft | Abfindung des Pensionsanspruchs eines Kommanditisten
Wird der gegenüber einer Personengesellschaft bestehende Pensionsanspruch eines Gesellschafters anlässlich der Aufgabe des Betriebs der Gesellschaft abgefunden, so mindert sich hierdurch der Aufgabegewinn der Gesellschaft; beim Gesellschafter stellt die Abfindung eine Sondervergütung dar, die seinen Anteil am Aufgabegewinn erhöht (). ▶ Anmerkung von RiFG Bernd Rätke, Berlin: Ein Kommanditist (K) erhielt seit 1991 von seiner KG aufgrund einer entsprechenden Zusage monatliche Pensionszahlungen. Im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe der KG im Jahr 1995 vereinbarten die KG und der K, dass dieser statt der monatlichen Pensionszahlungen eine einmalige Abfindung erhalten soll. Nach der Entscheidung des ist die Abfindungsverpflichtung in...