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Berufsrecht | Verstoß des Steuerberaters gegen das Rechtsberatungsgesetz
Das LG Köln hebt in seinem Beschl. v. - 31 O 475/04 (AnwBl 2005, 291) hervor, dass ein Verstoß gegen das RBerG zwar (noch) nicht dann vorliegt, wenn ein Steuerberater seinen Auftraggeber bei der Erstellung einer Bilanz auf Bedenken im Hinblick auf gebuchte Verbindlichkeiten/Rückstellungen aufmerksam macht; die Grenze eines (nur) untergeordneten Nebengeschäfts im unmittelbaren Zusammenhang mit den steuerberatenden Hauptgeschäft sei insoweit aber jedenfalls dann überschritten, wenn der Steuerberater sich mit einem Schreiben an den Vertragspartner seines Mandanten wendet und in diesem durch Sprache, Inhalt und insbesondere Prognose des weiteren Verlaufs eines etwaigen Rechtstreits typischerweise wie ein Rechtsanwalt im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens auftritt.