BMF - IV A 6 - S 7532 - 13/05

Umsatzsteuervordrucke;
Anlage zum Umsatzsteuerbescheid

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Werden im automatisierten Verfahren zur Berechnung/Festsetzung der Jahresumsatzsteuer personell durchgeführte Festsetzungen gespeichert (sog. 50er-Verfahren im RPFEST), werden neben der Speicherung der personellen Festsetzung ein (Kurz-)Bescheid (mit Abrechnung, aber ohne Darstellung der Besteuerungsgrundlagen) und ein Hinweis an den Bearbeiter ausgegeben, die dem (Kurz-)Bescheid zu Grunde liegenden Besteuerungsgrundlagen zu erläutern. Für die Erläuterungen zu den Besteuerungsgrundlagen ist ab dem Besteuerungszeitraum 2004 das beiliegende Vordruckmuster

USt 3 E – Anlage zum Umsatzsteuerbescheid –

zu verwenden.

(2) Das Vordruckmuster USt 3 E berücksichtigt, neben Änderungen redaktioneller oder drucktechnischer Art, die Änderungen auf Grund des Steueränderungsgesetzes 2003 vom (BGBl 2003 I S. 2645, BStBl 2003 I S. 710) und des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom (BGBl 2003 I S. 3076, Ber. BGBl 2004 I S. 69, BStBl 2003 I S. 120) sowie das  – (BStBl 2003 II S. 817) zum Wechsel der Besteuerungsart.

(3) Das Vordruckmuster USt 3 E sieht neben den Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen Ergänzende Angaben zur Art der Festsetzung und Erläuterungen zu den Besteuerungsgrundlagen vor.

(4) Die Zeilenabstände des Vordruckmusters sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung des Vordrucks ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.

Folgende Abweichungen sind zulässig:

Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.

Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich wird.

(5) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Er besteht aus dem Original (für den Unternehmer) und einer Durchschrift (für das Finanzamt). Bei der Herstellung der Vordrucke ist deshalb auf eine entsprechende Übereinstimmung der Zeilen des Originals und der Durchschrift zu achten.

(6) Dieses Schreiben tritt an die Stelle des  IV D 1 – S 7532 – 44/01 –.


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Finanzamt ______________________________
 
Datum des Bescheids
Steuernummer ___________________________
 
 
Anlage zum Bescheid über Umsatzsteuer für ________


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Besteuerungsgrundlagen
Steuerfreie Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)
volle EUR
 
Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.
 
 
Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug …………
 
 
Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug …………
 
 
Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe …………
 
Steuer
Steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen zum Steuersatz von ___ % …………
 
EUR
Ct
Steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben zum Steuersatz von ____ % …………
 
 
 
 
 
 
 
Steuerpflichtige Innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von ___ % …………
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b Abs. 2 UStG) zum Steuersatz von ___ % …………
 
 
 
 
 
 
 
Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen …………
 
 
Zwischensumme …………………………………………
 
 
Vorsteuerbeträge ……………………………………………………
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbleibender Betrag ………………………………
 
 
Vorsteuerbeträge, die auf Grund des § 15a UStG zurückzuzahlen oder nachträglich abziehbar sind
 
 
In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) …………
 
 
Steuerbeträge, die nach § 6a Abs. 4 Satz 2, § 17 Abs. 1 Satz 2 und § 25b Abs. 2 oder von einem Auslagerer oder Lagerhalter nach § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG geschuldet werden, sowie Steuer-, Vorsteuer- und andere Kürzungsbeträge für frühere Besteuerungszeiträume …………
 
 
 
 
 
Umsatzsteuer ………………………………
 
 
Anrechnung der bei der Beförderungseinzelbesteuerung entrichteten Umsatzsteuer (§ 18 Abs. 5b UStG) oder einer entrichteten Sicherheitsleistung (§ 18 Abs. 12 Satz 5 UStG) …………
 
 
Verbleibende Umsatzsteuer ………………………………
 
 


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Ergänzende Angaben zur Art der Festsetzung
 
 
 
 
 
 
Erläuterungen – Rechtliches Gehör beachten (§ 91 AO) – Abweichungen erläutern (§ 121 AO) –
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Fundstelle(n):
WAAAB-53024