Aufwendungen für ein Gästehaus und Einordnung des Ortes des Betriebes
Leitsatz
Eine Einrichtung des Stpfl. i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG liegt auch dann vor, wenn diese aufgrund eines Nutzungsverhältnisses
betrieben wird.
Aufwendungen für ein Gästehaus, das nicht am Ort des Betriebes gelegen ist, sind nicht abzugsfähig.
Der Begriff des Ortes des Betriebes gebietet keine starre Beschränkung auf eine politische Gemeinde; zur Vermeidung von Härten
erscheint es gerechtfertigt, jedenfalls dann über den Grenzverlauf zwischen verschiedenen politischen Gemeinden hinweg zu
sehen, wenn der Belegenheitsort des Betriebes und der Ort des Gästehauses räumlich und verkehrstechnisch eine Einheit bilden
oder es sich um ein anerkanntes Wohngebiet einer Vorortgemeinde handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1261 Nr. 16 INF 2005 S. 405 Nr. 11 WAAAB-52950
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