Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung
oder bei Finanzierung des Kaufs mit dem Fremdvergleich nicht standhaltenden
Angehörigen-Darlehen
Darlehen zwischen nahen
Angehörigen
Mittelbare Grundstücksschenkung
Eigenheimzulage ab 2001
Leitsatz
1. Zum Erhalt von Eigenheimzulage
berechtigende Anschaffungskosten können vorliegen, wenn der
Steuerpflichtige zum Kauf des Objekts ein dem Fremdvergleich standhaltendes
Darlehen von einem nahen Angehörigen aufgenommen hat.
2. Ein Darlehensvertrag zwischen
nahen Angehörigen (hier: Vater und volljährige Tochter) hält dem
Fremdvergleich nicht Stand, wenn weder eine Endfälligkeit noch eine
laufende Tilgung des Darlehens vorgesehen ist, auf eine grundsätzlich
vorgesehene Absicherung des Darlehens (150000 DM) bislang verzichtet und zudem
bis auf weiteres auch die Zinslosigkeit des Darlehens vereinbart worden ist.
3. Sollte das
„Darlehen” als zweckbestimmte Geldschenkung zum Erwerb des
Objekts zu werten sein, läge eine mittelbare Grundstücksschenkung
vor, die das Vorliegen von Anschaffungskosten und damit den Erhalt der
Eigenheimzulage ebenfalls ausschließen würde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 702 Nr. 12 EFG 2005 S. 1329 Nr. 17 CAAAB-52935
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