Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 354/97 EFG 2002 S. 1114 Nr. 17
Gesetze:
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b
Ohne Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle keine erhöhte Investitionszulage für das Besitzunternehmen
Investitionszulage 1993, 1994 und 1995
Leitsatz
Überlässt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung das Besitzunternehmen von ihm angeschaffte Wirtschaftsgüter dem Betriebsunternehmen
zur Nutzung, so besteht kein Anspruch auf die erhöhte Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 InvZulG 1993, wenn nur das Besitzunternehmen
in die Handwerksrolle eingetragen ist und das zunächst eingeleitete Eintragungsverfahren für das Betriebsunternehmen nicht
weitergeführt und abgeschlossen wurde.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1114 Nr. 17 KAAAB-52915
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