Rückforderung eines Erstattungsanpruchs vom Abtretenden bei
einer am verwirklichten Abtretung; Verfassungskonforme Auslegung der
Anwendbarkeit des
§ 37 Abs. 2 Satz 3 AO
1977
Leitsatz
Rückforderung eines
Erstattungsanpruchs vom Zedenten: Die Regelung des
Art. 97 § 1 Abs. 5 EGAO
über den Zeitpunkt der Anwendbarkeit der durch
Art. 26 des JStG 1996 geänderten
Vorschriften ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass die materielles
Recht betreffende Regelung in
§ 37 Abs. 2 Satz 3 AO
1977 von ihr nicht erfasst wird, und daher erstmals auf
Fälle anzuwenden ist, in denen der zurückzufordernde
Erstattungsanspruch nach dem Inkrafttreten des
JStG
1996 am abgetreten worden ist (Anschluss an
Boeker in H/H/S § 37 Rz.3; hier: Verwirklichung der Abtretung am
).
Fundstelle(n): QAAAB-52913
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