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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 3898/04 EFG 2005 S. 877 Nr. 11

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Fahrtkosten wegen der Behinderung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung.

Leitsatz

1. Kraftfahrzeugkosten, die im Zusammenhang mit der Behinderung eines Kindes stehen, können neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte gem. § 33b Abs. 3 und Abs. 5 EStG in Höhe von 3700 EUR geltend gemacht werden.

2. Führen Eltern Fahrten im eigenen persönlichen Interesse durch, etwa allgemeine Einkaufs- oder Besorgungsfahrten, und sind sie gehalten, das Kind mitzunehmen, weil es auf die Betreuung der Eltern angewiesen ist, so liegt eine nicht durch die Behinderung veranlasste Fahrt vor, deren Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 877 Nr. 11
WAAAB-52911

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