Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Bezug: (BStBl 2004 I S. 1135)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist es für bis zum endende Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeiträume abweichend von dem o.a. nicht zu beanstanden, wenn Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen entgegen der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (§ 41a Abs. 1 EStG, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG) in Papierform oder per Telefax abgegeben werden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
BMF v. - IV A 7
-S 0321 - 34/05
Fundstelle(n):
BStBl 2005 I Seite 675
AAAAB-52872