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Nachträgliche § 6b-Rücklage nach erstmaliger Erfassung eines Bodenveräußerungsgewinns
Wird ein vermeintlich zum Privatvermögen gehörendes Grundstück veräußert und aufgrund einer Betriebsprüfung rückwirkend dem Betriebsvermögen zugeordnet, kann nach Ansicht des E, G, der Veräußerungsgewinn nachträglich in eine gewinnmindernde Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG eingestellt werden, ohne dass der Änderungsrahmen des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG überschritten wird. Denn der Änderungsrahmen wird durch die Höhe der Kaufpreisforderung festgelegt, die als nachträglich zu beachtender betrieblicher Geschäftsvorfall einzubeziehen ist.