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Liebhaberei bei langjährigen Verlusten aus dem Betrieb einer Anwaltskanzlei
Wie der entschieden hat, sprechen langjährige Verluste eines selbständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften bestreitet, regelmäßig dafür, dass er seine Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen fortführt.