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BBV Nr. 5 vom Seite 31

Unentgeltliche Vermögensübertragungen von Steuerinländern in Kalifornien

Besonderheiten und Fallstricke im internationalen Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht

Stefan Winheller

Fakt: Vermögen in den USA

In der Praxis kommt es immer häufiger vor, dass deutsche Mandanten auch im Ausland Vermögenswerte besitzen, die im Rahmen einer schenkung- und erbschaftsteuerlichen Beratung zu berücksichtigen sind.

In den USA und speziell in Kalifornien stehen für viele Deutsche z. B. Immobilien hoch im Kurs. Zum Teil, um sich dort im Alter zur Ruhe zu setzen, zum Teil, um an Grundstücksspekulationen im Hinblick auf die seit vielen Jahren stetig steigenden Preise insbesondere in der „Bay Area” rund um San Francisco teilzuhaben. Aktienbeteiligungen an US-Unternehmen sind eine weitere sehr beliebte Vermögensanlage – nicht zuletzt wegen des derzeit schwächeren US-Dollars. Werden solche Vermögensanlagen erworben, stellen sich automatisch internationale steuerrechtliche Fragen, die von der kalifornischen Vermögensteuer, über die Bundes- und kalifornische Ertragsteuer bis hin zur US-Nachlass- und Schenkungsteuer reichen und günstigstenfalls bereits vor Erwerb der Anlage geprüft werden sollten.

Der vorliegende Beitrag konzentriert sich anhand eines Beispiels auf die grundlegenden schenkung- und erbschaftsteuerlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit unentgeltlichen Vermögensüber...