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BBV Nr. 5 vom Seite 26

Die Verrechnung ausländischer Verluste auf dem Prüfstand des EuGH

Die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache Marks & Spencer

Jens Intemann

Im Verfahren Marks & Spencer gegen die Steuerbehörde des Vereinigten Königreichs wird der EuGH zu der Frage Stellung nehmen müssen, ob die EU-vertraglich verbürgte Niederlassungsfreiheit es gebietet, dass Konzernen eine Verlustverrechnung auch über die Grenze erlaubt sein muss. In diesem Verfahren hat nunmehr der Generalanwalt M. Poiares Maduro seine S. 27 Schlussanträge vorgelegt. Diese Schlussanträge stellen eine wichtige Grundlage für die diesen Herbst erwartete endgültige Entscheidung des EuGH dar.

Bedeutung der EuGH-Entscheidungen zu ausländischem Recht

Die Entscheidungen des EuGH sind für die Beratungspraxis nicht nur von Bedeutung, wenn eine Vorschrift des deutschen Steuerrechts überprüft wird. Auch die Überprüfung steuerrechtlicher Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten sollte zur Kenntnis genommen werden. Sie sind in ihrer dogmatischen Grundstruktur oft mit deutschen Regelungen vergleichbar, so dass Rückschlüsse auf die Europarechtskonformität innerstaatlicher Gesetze möglich ist.

Die Rechtssache Marks & Spencer

Dem Grunde nach geht es in diesem Verfahren um die Frage, ob im Rahmen einer Konzernbesteuerung der Sitzstaat der Muttergesellschaft verpf...