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Anlegerschutz: Neues für Kleinaktionäre und ihre Berater
Der Kleinaktionär zwischen gesetzlichen Neuregelungen und unternehmerischer Informationspolitik
Die Ausgangssituation
Nach dem Fehlverhalten von Vorständen und den damit einhergehenden Kursverlusten galt das Vertrauen in die deutsche Börsenlandschaft – insbesondere unter den Kleinaktionären – lange als verloren. Weder die Gesetzgebung noch die börsennotierten Unternehmen und letztendlich die Anleger konnten damals den schnellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung tragen. Mit den jüngsten gesetzlichen Neuregelungen, die die Bundesregierung im Rahmen ihres Zehn-Punkte-Programms zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes umsetzte, werden die Teilnehmer der Finanzmärkte zunehmend wieder optimistischer.
Doch nicht nur die Gesetzgebung steht in der Pflicht. Auch die Unternehmen sollten ihren Kapitalgebern signalisieren, dass sie aus der Vergangenheit gelernt haben und heute ehrlich, transparent und zeitnah informieren. Auf der anderen Seite dürfen sich der Kleinaktionär und sein Berater nicht ausschließlich auf die rechtlichen Bestimmungen und die Kommunikationspolitik der Unternehmen verlassen. Kleinaktionäre und ihre Berater sollten beweisen, dass sie heute aufgeklärter und kritischer den Unternehmen gegenüberstehen....