BFH Beschluss v. - VII B 234/04

Steuerbefreiung für kombinierten Verkehr ausschließlich im Ausland

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 9a

Instanzenzug:

Gründe

Die Beschwerde (§ 116 Abs. 1 der FinanzgerichtsordnungFGO—) führt zur Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO. Die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom VII R 106/94, BFHE 180, 188, BStBl II 1996, 168), dass eine der Art nach zweckwidrige Verwendung eines inländischen Kraftfahrzeuges, das von der Steuer befreit ist, dann nicht befreiungsschädlich ist, wenn das Fahrzeug lediglich im Ausland zweckwidrig verwendet wird, bedarf erneuter Prüfung insbesondere für den Fall einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1149 Nr. 7
GAAAB-52575