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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 30/2002

Gesetze: AO § 223a, AO § 238

Ermessensausübung bei der Entscheidung über den Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz

Im Regelfall ist eine Zinsdifferenz von bis zu einem Monat zumutbar; in Sonderfällen kann ein taggenauer Erlass von Nachzahlungszinsen gerechtfertigt sein. Verkennt das Finanzamt dies bei der Entscheidung über einen Erlassantrag, ist die Entscheidung ermessensfehlerhaft und aufzuheben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
HAAAB-52527

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