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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 12 V 5806/04 A (AO) EFG 2005 S. 1150 Nr. 14

Gesetze: GKG § 52 Abs. 1, GKG § 52 Abs. 2

Keine Ermäßigung des Auffangstreitwertes im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung auf 10%

Leitsatz

Muss in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung mangels geeigneter Schätzungsgrundlagen für die zu erwartenden Mehrsteuern der Regelstreitwert von 5.000,-- € zugrunde gelegt werden, so bleibt für die Kürzung dieses fiktiven Werts auf das mit 10% zu bemessende Zinsinteresse kein Raum.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1150 Nr. 14
PAAAB-52507

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