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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 145/03

Gesetze: EStG § 9, EStG § 12, EStG § 21

Abzug von Schuldzinsen für Angehörigen-Darlehen

Leitsatz

Schuldzinsen für Darlehen von Angehörigen zur Bedienung von Bauspardarlehen bei Vermietungseinkünften werden nicht als Werbungskosten anerkannt, wenn die Mittelherkunft bei den Kindern sowie die Zuordnung der Zahlungen zu bestimmten Bauspardarlehen und Vermietungsobjekten nicht nachvollziehbar sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DAAAB-52482

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