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Abgabenordnung | Höhe der Einkommensteuer aus vermögensteuerrechtlicher Sicht als Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 AO
Dem NWB KAAAB-52351 sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Die Höhe der Einkommensteuer ist aus vermögensteuerrechtlicher Sicht Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 AO. (2) Das Verschulden des Steuerpflichtigen kann auch dann nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO unbeachtlich sein, wenn nachträglich bekannt werdende Tatsachen oder Beweismittel, die zu einer höheren Steuer führen, für sich genommen die Voraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllen, aber in einem Bescheid berücksichtigt werden, der auf einer anderen Änderungsvorschrift beruht.