Übergangsgeld eines Beamten auf Zeit nicht als Leistung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis steuerfrei S. 9
Gesetze: EStG § 3 Nrn. 9, 10
Instanzenzug:
Gründe
Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
1. In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist geklärt, dass ein im Anschluss an ein von vornherein befristetes Dienstverhältnis gezahltes Übergangsgeld keine Leistung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis darstellt (, BFHE 84, 283, BStBl III 1966, 102; vom VI R 47/71, BFHE 111, 516, BStBl II 1974, 490; vom XI R 8/90, BFHE 165, 285, BStBl II 1992, 34). Der Streitfall bietet keinen Anlass, diese Rechtsprechung zu überprüfen, insbesondere nicht aufgrund des von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) geltend gemachten besonderen Schutzzwecks der einschlägigen beamtenrechtlichen Regelungen und der Bedeutung der Frage für den akademischen Mittelbau an den deutschen Universitäten. Denn in jedem Falle ist § 3 Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) —in Anlehnung an die sachverwandte Vorschrift des § 3 Nr. 9 EStG— dahin auszulegen, dass die Beendigung eines Dienstverhältnisses aufgrund einer von vornherein bestehenden Befristung keine „Entlassung” darstellt. Diese Auslegung führt entgegen der Auffassung der Kläger nicht dazu, dass für § 3 Nr. 10 EStG kein Anwendungsbereich mehr verbleibt (vgl. Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 3 Nr. 10 EStG Anm. 11 ff.).
2. Der Streitfall ist auch nicht deshalb von grundsätzlicher Bedeutung, weil der Kläger sich aufgrund einer älteren Fassung der Lohnsteuer-Richtlinien auf die Steuerfreiheit seiner Übergangsgelder eingerichtet hatte. Nach ständiger Rechtsprechung begründen Verwaltungsvorschriften für sich allein keinen Vertrauensschutz (, BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653, 656; vom I R 3/86, BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, 612; vom V R 24/00, BFHE 203, 523, BStBl II 2004, 89, 92). Im Übrigen hat der Kläger keine Dispositionen im Vertrauen auf die frühere Fassung der Lohnsteuer-Richtlinien getroffen, so dass sein Vertrauen jedenfalls nicht schutzwürdig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BFH/NV 2005 S. 1058 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2006 S. 1682
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2006 S. 4066
FAAAB-52344