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Gewerberecht | Untersagung der Ausbildung von Auszubildenden wegen sexueller Belästigung
Einem Handwerksmeister kann wegen sexueller Zudringlichkeit gegenüber einer Auszubildenden zur Einstellung und Ausbildung weiblicher Auszubildender bzw. Umschülerinnen auch dann die persönliche Eignung zum Ausbilden fehlen, wenn das daraufhin eingeleitete Strafverfahren mangels Tatverdachts eingestellt worden ist (§ 24 Abs. 1 HandwO, § 24 BBiG a. F.). Die mangelnde persönliche Eignung für die Ausbildung weiblicher Auszubildender erstreckt sich nicht notwendig auch auf die Eignung für die Ausbildung männlicher Auszubildender bzw. Umschüler. Ein solches Fehlverhalten kann allerdings zum Verlust der für die Ausbildereigenschaft notwendigen Vorbildfunktion führen. Eine solche Feststellung konnte das Gericht im Eilverfahren hier nicht abschließend treffen, so dass der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz...