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BVerwG 27.10.2004 10 C 2.04, NWB 16/2005 S. 136

Kommunalabgaben | Zuordnung der Leerstandszeiten bei Zweitwohnungsteuer

Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstands, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (; Abgrenzung zu ).