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BAG 01.12.2004 5 AZR 664/03, NWB 16/2005 S. 134

Arbeitsrecht | Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhung außertariflicher Angestellter

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für Gehaltserhöhungen, soweit ihnen nicht individuelle Vereinbarungen ohne eine abstrakte Regelhaftigkeit zugrunde liegen. Hat eine Anzahl von außertariflichen Angestellten eine Gehaltserhöhung erhalten, kann der hiervon ausgenommene außertarifliche Angestellte vom Arbeitgeber Auskunft über die hierfür verwendeten Regeln auch dann verlangen, wenn die jeweilige Gehaltserhöhung nach leistungsbezogenen Gesichtspunkten erfolgt ().